Gerade zur Zeit des Amtsantritts Neanders befaßte sich die Bergische Synode mit dem Pietismus, den Konventikeln und der Sektenbildung, und da die Düsseldorfer Gemeinde auf Gelder von der Synode und der brandenburgischen Verwaltung angewiesen war, die beide das Konventikelwesen verurteilten, mußte die Gemeinde bemüht sein, dieses "Unwesen" zu unterbinden.

Da für Neander diese Zusammenkünfte ein konfessionelles Muß bedeuteten, konnte es nicht ausbleiben, daß er mit dem Konsistorium in Konflikt geriet. Bis zum Jahreswechsel 1676/77 fiel er anscheinend nicht weiter auf. Darauf aber beschloß das Konsistorium, den Rektor zu ermahnen, da er heimliche Zusammenkünfte angestellt oder geholfen hatte, diese durchzuführen. Da diese Handlung den Beschlüssen der letzten Generalsynode widersprach, wurde er gewarnt, daß er bei nochmaligem Vergehen seines Dienstes enthoben würde.
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