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Dies versetzte die evangelischen Gemeinden im Verwaltungsbereich Wolgang Wilhelms in Alarmbereitschaft, drohten doch durch dessen Konversion zum Katholizismus die gewonnenen Freiheiten wieder verloren zu gehen, doch versicherte der Pfalzgraf am 16. April 1614, daß er keinen wegen seiner Religion verfolgen werde. Die Besitzverhältnisse im Lande blieben weiterhin ungeklärt; durch den Xantener Vertrag wurden 1614 die Residenzen und das Land zwar geteilt - Brandenburg bekam Kleve, Mark mit Ravensberg und Ravensstein, Pfalz-Neuburg erhielt Jülich-Berg - die Fürsten regierten jedoch weiterhin in beider Namen. Kirchliche Neuordnungen sollten demnach durch beiderseitige Kommissionen redressiert und für die Zukunft entsprechend geregelt werden. Schon bald nach Abschluß des Xantener Vertrages kam es in Jülich-Berg zu gegenreformatorischen Handlungen des Fürsten - Handhabe gab ihm die zweifelhafte Auslegung der Reversalen. Als Reaktion darauf kam es zu Repressalien von katholischen Gemeinden im Herrschaftsbereich des Brandenburgers. |
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