Dieser Zustand, der für viele evangelische Gemeinden einschneidende Maßnahmen mit sich zog - vielen wurden die Kirchen geschlossen -, hielt noch über den Westfälischen Frieden 1648 an.

Eine Lösung dieses Zustands bahnte sich erst mit dem Erbvergleich vom 9. September 1666 an, in dem die Besitzverhältnisse am Niederrhein endgültig geregelt wurden. Im Nebenvergleich sollten Fragen der Religion und geistiger Güter geregelt werden.
Über diesen Vergleich entstanden lange Verhandlungen, die ihren Abschluß erst 1672 mit dem Religionsrezeß zu Cöln an der Spree fanden.
In diesem Rezeß wurde den Bürgern der ehemaligen Erblande vollkommene Religionsfreiheit zugesprochen. Wo den einzelnen Konfessionen die öffentliche Ausübung ihres Glaubens untersagt worden war, sollte dies wieder erlaubt sein.

Bis jedoch alle Bereiche des Rezesses geregelt worden waren, sollte es weitere 11 Jahre dauern, so daß am 6. Mai 1683 auf einer Konferenz in Neuss der Vertrag endgültig ratifiziert wurde. Die jahrzehntelange Unterdrückung der evangelischen Kirche am Niederrhein hatte ein Ende.
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