Als am 25. März 1609 Herzog Johann Wilhelm I., Herzog von Jülich, Kleve und Berg, Graf von Mark und Ravensberg, starb, erlosch mit ihm die klevische Dynastie im Mannesstamm.

Obwohl er und sein Vater, Wilhelm III., genannt der Reiche, katholisch geblieben waren, hatten sich dennoch in ihrem gesamten Herrschaftsbereich reformierte und lutherische Gemeinden gebildet - nicht zuletzt als Folge einer im Geiste des Erasmus stehenden, toleranten Kirchenpolitik. Die Gemeinden waren in der Regel sogenannte heimliche Gemeinden, deren Existenz zwar bekannt war, die aber toleriert wurden.

Erbberechtigt waren zum einen Johann Sigismund von Preußen Brandenburg, da laut Heiratsvertrag vom 14. Dezember 1572 zwischen Herzog Albrecht Friedrich von Preußen und Eleonora von Kleve deren ehelichen Nachkommen die Nachfolge zugesichert worden war, und zum anderen Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Pfalz Neuburg, der sich auf eine kaiserliche Urkunde berufen konnte, nach der Herzog Wilhelms Töchter und deren männlichen Nachkommen das Erbe zufiel. Beide Fürsten waren natürlich darum bemüht, das Erbe für sich zu gewinnen.
 
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