Um die inneren und äußeren Schwächen des Deutschen Reiches zu beseitigen wurde auf dem Augsburger Reichstag von 1500, im Zuge der Reichsreformbestrebungen Kaiser Maximilians I., das Reich in sechs Reichskreise eingeteilt. Nicht zu diesem aufgeteilten Gebiet gehörten die Kurfürstentümer und die habsburgischen Erblande. 1512 wurde die Zahl der Reichskreise auf zehn erhöht.

Ab 1555 oblag es den Reichskreisen, die Landfriedenswahrung und die Vollstreckung der Reichskammerurteile sicherzustellen. 1559 wurde ihnen die Aufsicht über die Münzprägung und den Münzumlauf übertragen. Ab 1681 mußten die Kreise Aufstellung und Unterhalt des Reichsheeres durchführen und zudem einen Teil der Militärlasten tragen. Den Reichskreisen standen gewählte Kriegshauptmänner vor, ab 1555 Kriegsoberste. Dies waren zumeist ein geistlicher und weltlicher Fürst.
 
nach oben
weiter