Die Gruppe der Kurfürsten, das sogenannte Kurfürstenkollegium, bestand aus Reichsfürsten, die sich seit Ende des 12. Jahrhunderts/ Anfang des 13. Jahrhunderts als besondere Gruppe herausgebildet hatten, und deren alleiniges Privileg es war, den deutschen König zu wählen.

Von 1257 an bestand dieses Kollegium aus sieben Kurfürsten, drei geistlichen, den Erzbischöfen von Mainz, Köln und Trier, sowie vier weltlichen, dem Pfalzgrafen bei Rhein, dem Herzog von Sachsen, dem Markgrafen von Brandenburg und dem König von Böhmen.

Ihre Rechte wurden 1356 in der "Goldenen Bulle" festgelegt. Neben dem alleinigen Recht der Königswahl stand den Kurfürsten das Recht zu, die Erzämter des Reiches zu verwalten. Ab 1489 bildeten sie die erste Kurie des Reichs.
 
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