Die Erzämter waren schon zu fränkischer Zeit Positionen am Königshof, die bei feierlichen Gelegenheiten von hochgestellten Personen eingenommen wurden. Es war dies die Funktion des Truchsesses, der die Aufsicht über die fürstliche Tafel führte, die Funktion des Kämmerers, der die Verwaltung des fürstlichen Haushaltes innehatte, die Funktion des Marschalls, der die Aufsicht über die Stallungen führte, und die Funktion des Schenken, der die Dienerschaft an der fürstlichen Tafel beaufsichtigte.

Seit dem Inkrafttreten der "Goldenen Bulle" von 1356, war es festgelegt, daß diese Erzämter von den sieben Kurfürsten wahrgenommen werden sollten. Die geistlichen Kurfürsten von Mainz, Köln und Trier wurden Erzkanzler für Deutschland, Italien und Burgund. Der König von Böhmen war Erzschenk, dem Pfalzgrafen bei Rhein fiel die Aufgabe des Erztruchsessen zu, der Herzog von Sachsen wurde als Erzmarschall eingesetzt, und der Markgraf von Brandenburg wurde Erzkämmerer. Diese Ämter blieben mit den Kurfürstentümern verhaftet. Die weltlichen Kurfürsten zeigen im sgn. Regalienschild ihres Wappens die Symbole ihrer Erzämter. Der Schild des Erzschenken zeigte einen Pokal, der des Erztruchsesses den Reichsapfel, der des Erzmarschalls zwei gekreuzte Schwerter und der des Erzkämmerers ein Zepter. Das Zeichen des Erzschatzmeisters wurde die Reichskrone. Die Symbole der Erzämter sind heute noch als Porzellan-Marken der Manufakturen Meißen (gekreuzte Schwerter) und Berlin (Zepter) geläufig.

Nachdem 1648 die Kurwürde der Pfalz erneut geschaffen worden war, bekam deren Träger 1652 das Amt des Erzschatzmeisters. 1692 wurde für das neuerhobene Kurhannover das Erzbanneramt geschaffen.

Ein weiteres Erzamt war das Amt des Erzjägermeisters, welches die nichtkurfürstlichen Markgrafen von Meißen innehatten (seit 1423 Kurfürsten von Sachsen).
 
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