Bereits im Jahre 1969 wurde der Bau der parallelen Start- und Landebahn beantragt. Doch erst 1983 wurde deren Bau genehmigt. 10 Jahre später, 1993, ist diese Startbahn mit Kosten in Höhe von 120 Millionen Mark (61.355.025 Euro.) fertiggestellt und wird noch im selben Jahre in Betrieb genommen. Doch das von der Flughafenbetriebsgesellschaft erhoffte Mehraufkommen an Starts und Landungen stellte sich nicht ein. Obwohl auf beiden Bahnen in den sechs verkehrsreichsten Monaten bis zu 110000 Starts und Landungen möglich waren, wurde die Obergrenze bei Inbetriebnahme der 2. Bahn auf 71000 für diese sechs Monate festgelegt. Da das Aufkommen 1992 bei 90000 Starts und Landungen lag, mußten nun, trotz der zusätzlichen Landebahn, aus Rücksicht auf die Anrainer 20000 Flugbewegungen abgebaut werden. Die Lufthansa war dadurch gezwungen, 60 Flüge in der Woche zu streichen.
So versucht nun die Düsseldorfer Flughafen GmbH durch Verlagerung des Verkehrs auf die Regionalflughäfen Essen/Mülheim und Mönchengladbach dieses Problem zu lösen. Eine weitere Maßnahme ist auch der Versuch, den Verkehr auf den nicht ausgelasteten Flughafen Köln-Bonn zu verlagern. Zu diesem Zweck soll eine Holding gegründet werden, an der das Land 40-42% der Anteile hält, Düsseldorf 30%, Köln und der Bund je 14-15%. All dies hilft dem Düsseldorfer Flughafen auf lange Sicht hin nicht; es muß über eine Anhebung der Obergrenze des Flugverkehrsaufkommens beraten und gegebenenfalls auch über eine Verlängerung der Start- und Landebahnen nachgedacht werden, um auch vollausgelastete Flüge über große Weiten abwickeln zu können. Dieses, aber auch eine ökologisch vernünftige Handhabung der Probleme sind die Hauptaufgaben der Luftverkehrspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahrzehnten.
Die Planungen wurden jedoch durch den großen Flughafenbrand, bei dem es zahlreiche Tote gab, obsolet. (aktualisierter Text folgt)
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