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| Bereits im Jahre 1969 wurde der
Bau der parallelen Start- und Landebahn beantragt. Doch erst
1983 wurde deren Bau genehmigt. 10 Jahre später, 1993,
ist diese Startbahn mit Kosten in Höhe von 120 Millionen
Mark (61.355.025 Euro.) fertiggestellt und wird noch im selben
Jahre in Betrieb genommen. Doch das von der Flughafenbetriebsgesellschaft
erhoffte Mehraufkommen an Starts und Landungen stellte sich
nicht ein. Obwohl auf beiden Bahnen in den sechs verkehrsreichsten
Monaten bis zu 110000 Starts und Landungen möglich waren,
wurde die Obergrenze bei Inbetriebnahme der 2. Bahn auf 71000
für diese sechs Monate festgelegt. Da das Aufkommen 1992
bei 90000 Starts und Landungen lag, mußten nun, trotz
der zusätzlichen Landebahn, aus Rücksicht auf die
Anrainer 20000 Flugbewegungen abgebaut werden. Die Lufthansa
war dadurch gezwungen, 60 Flüge in der Woche zu streichen. |
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| So versucht nun die Düsseldorfer
Flughafen GmbH durch Verlagerung des Verkehrs auf die Regionalflughäfen
Essen/Mülheim und Mönchengladbach dieses Problem zu
lösen. Eine weitere Maßnahme ist auch der Versuch,
den Verkehr auf den nicht ausgelasteten Flughafen Köln-Bonn
zu verlagern. Zu diesem Zweck soll eine Holding gegründet
werden, an der das Land 40-42% der Anteile hält, Düsseldorf
30%, Köln und der Bund je 14-15%. All dies hilft dem Düsseldorfer
Flughafen auf lange Sicht hin nicht; es muß über
eine Anhebung der Obergrenze des Flugverkehrsaufkommens beraten
und gegebenenfalls auch über eine Verlängerung der
Start- und Landebahnen nachgedacht werden, um auch vollausgelastete
Flüge über große Weiten abwickeln zu können.
Dieses, aber auch eine ökologisch vernünftige Handhabung
der Probleme sind die Hauptaufgaben der Luftverkehrspolitik
des Landes Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahrzehnten. |
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| Die Planungen wurden jedoch durch
den großen Flughafenbrand, bei dem es zahlreiche Tote
gab, obsolet. (aktualisierter Text folgt) |
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