Als im Jahre 1927 die Stadt Düsseldorf die Düsseldorfer Flughafenbetriebsgesellschaft mbH gründete, war dies vorläufiger Endpunkt im Kampf um die Genehmigung eines Flughafens.
Bereits vor dem Ersten Weltkrieg hatte sich die Stadt daran gemacht, einen Zeppelinflughafen zu errichten, und während des Krieges wurde der Truppenübungsplatz bei Lohausen als militärisches Fluggelände genutzt. Doch nach dem verlorenen Krieg, während der französischen Besatzungszeit, stagnierte die Entwicklung des Flughafens. Die Lufthoheit über das Rheinland lag bei der Interalliierten Rheinlandkonferenz, welche deutsche Flugplätze im Westen des Reiches als Bedrohung der Sicherheit Frankreichs ansah.
Doch verfolgte die Stadt Düsseldorf ihre Pläne weiter. Sie baute das Lohausener Gelände weiter aus und verstärkte ihre Aktivitäten. Im August 1925 stellte sie, gestützt auf verschiedene Organisationen, einen Antrag auf Genehmigung einer Flughafenanlage der obersten Kategorie. Die preußischen Richtlinien unterschieden drei Kategorien: Flughäfen, Verkehrslandeplätze und Notlandeplätze. Da nun jedoch die Interalliierte Rheinlandkommission ortsfeste Luftverkehrsanlagen in neutralen Zonen nicht erlaubte, wurde der Düsseldorfer Antrag vom Reichsverkehrsministerium abgelehnt, Düsseldorf mußte sich mit dem Status eines Notlandeplatzes begnügen.
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