Sie bestimmte, daß die Stadtbewohner von sämtlichen Abgaben an den Grafen befreit waren. Einzige Ausnahmen machten die Herbstbede und das Grafenfutter. Die Ordnung des Gerichtswesens wurde durch mehrere Bestimmungen geändert. Entscheidend für die weitere Stadtentwicklung waren jedoch die wirtschaftlichen Maßnahmen, die mit dem Privileg in Kraft traten.
Es wurde den Bürgern erlaubt, zwei Jahrmärkte in der Stadt abzuhalten, einer in der Woche nach Pfingsten, und der andere zum Fest des Kirchenpatrons St. Lambertus um den 17. September, zudem durfte jeden Montag ein Wochenmarkt gehalten werden. Die Bürger konnten im gesamten Herrschaftsbereich des Grafen ihre Ware zollfrei transportieren.
Das Gebiet der neuen Stadt umfaßte lediglich 3,8 Hektar, eigentlich zu wenig, um einem Marktplatz, einer Waage, Lagermöglichkeiten für die Kaufleute, sowie einem Rathaus Platz zu bieten. Auch bot die neue Stadt keine Möglichkeit Zuwanderungen zuzulassen. Bedingt durch die Enge im Jahre 1288 ist es nicht verwunderlich, daß von einer Funktion der Stadt als Residenz zu damaliger Zeit noch nicht die Rede war.
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Ausschnitt des
Stadterhebungsmonuments