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| Sie bestimmte, daß die Stadtbewohner
von sämtlichen Abgaben an den Grafen befreit waren. Einzige
Ausnahmen machten die Herbstbede und das Grafenfutter. Die Ordnung
des Gerichtswesens wurde durch mehrere Bestimmungen geändert.
Entscheidend für die weitere Stadtentwicklung waren jedoch
die wirtschaftlichen Maßnahmen, die mit dem Privileg in
Kraft traten. |
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| Es wurde den Bürgern erlaubt,
zwei Jahrmärkte in der Stadt abzuhalten, einer in der Woche
nach Pfingsten, und der andere zum Fest des Kirchenpatrons St.
Lambertus um den 17. September, zudem durfte jeden Montag ein
Wochenmarkt gehalten werden. Die Bürger konnten im gesamten
Herrschaftsbereich des Grafen ihre Ware zollfrei transportieren. |
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| Das Gebiet der neuen Stadt umfaßte
lediglich 3,8 Hektar, eigentlich zu wenig, um einem Marktplatz,
einer Waage, Lagermöglichkeiten für die Kaufleute,
sowie einem Rathaus Platz zu bieten. Auch bot die neue Stadt
keine Möglichkeit Zuwanderungen zuzulassen. Bedingt durch
die Enge im Jahre 1288 ist es nicht verwunderlich, daß
von einer Funktion der Stadt als Residenz zu damaliger Zeit
noch nicht die Rede war. |
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Ausschnitt des
Stadterhebungsmonuments
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